Allgemeine Geschäftsbedingungen der BUL für Flurförderfahrzeugkurse
1. An- & Abmeldung
Die Anmeldung für einen Kurs inklusive Prüfung erfolgt über die Website oder ein Anmeldeformular der BUL. Mit der Anmeldung anerkennen die Kandidaten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Prüfungsreglement der BUL. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt davon ist nur unter den in Punkt 7 genannten Bedingungen möglich.
Ein Kurstermin gilt erst als definitiv, wenn eine schriftliche Bestätigung der BUL vorliegt. Bei Nichterscheinen zum Kurs oder zur Prüfung ohne Nennung eines triftigen Grundes (vgl. Punkt 7) werden keine Prüfungsgebühren zurückerstattet. Bei einer nochmaligen Anmeldung zu der Prüfung ist wiederum die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Findet der Kurs beim Auftraggeber statt, müssen dessen Infrastruktur und die verwendeten Fahrzeuge die festgelegten Kriterien erfüllen. Diese sind die Voraussetzung für die Durchführung des Kurses.
Kann ein Kurs infolge höherer Gewalt (auch Unfall oder Krankheit der Kursleitung) nicht stattfinden, können gegenüber der BUL keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige telefonische Benachrichtigung der betroffenen Personen oder des Auftraggebers.
2. Eignung
Grundsätzlich ist jedermann zum Ablegen von Kursen und Prüfungen bei der BUL berechtigt, sofern die in den Kursausschreibungen spezifizierten Anforderungen erfüllt sind. Die angemeldeten Teilnehmer müssen sich in der gesprochenen Kurssprache verständigen können.
Die Teilnehmer müssen gemäss ArG für die Ausbildung volljährig sein (18. vollendetes Lebensjahr), eine Ausnahme bilden Berufsbranchen, bei denen der Umgang mit schweren Maschinen ab dem 15. Lebensjahr bewilligt wird. Das Seh- und Hörvermögen der Teilnehmer darf gemäss UVG und VUV nicht eingeschränkt sein.
Erscheint ein Teilnehmer nicht fahrfähigem Zustand (unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder starken Medikamenten), wird er vom Kursleiter nicht zum praktischen Kursteil inkl. Prüfung zugelassen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.
3. Einladung
Der Anmeldungseingang wird schriftlich bestätigt. Wenn die Durchführung eines Kurses gesichert ist, erhält der Teilnehmer ca. 20 Tage vor Kursbeginn folgende Unterlagen zugestellt: Kurseinladung, Tagesprogramm, Kursunterlagen, Teilnehmerliste, Anfahrtsplan und die Rechnung.
Sollte der Kurs nicht durchgeführt werden können, erhalten die Teilnehmer stattdessen eine Kursabsage.
4. Eintrittstest
Der Kursleiter führt bei den Teilnehmern des Intensivkurses (2-tägiger Kurs für Maschinisten) einen Fahrtest durch. Für die Intensivkurse offensichtlich nicht geeignete Teilnehmer werden in Absprache mit der Geschäftsleitung in einem Grundkurs für Fahrer mit wenig oder ohne Erfahrung eingeplant.
Eine Rückerstattung der Kosten ist bei einem nicht bestandenen Fahrtest nicht möglich.
5. Organisation der Kurse
Teilnehmer
Die zu erfüllenden Kriterien zum jeweiligen Kurs sind in der Kursauschreibung festgehalten.
Kursort
Findet der Kurs beim Auftraggeber statt, erhält dieser eine Checkliste mit Anforderungen an den Kursort. Allgemein gelten folgende Grundsätze an Teilnehmerzahl und Infrastruktur:
- Die Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt max. 6 Teilnehmer.
- Pro 2 Teilnehmer mindestens 1 Übungsgerät, wobei ein Wartungsnachweis und die Bedienungsanleitung vorliegen müssen.
- Übungsplatz in der Regel mindestens 450m2 (2x R1, 1x R4; Fläche richtet sich nach EKAS 6518)
- Stapelbare Lasten oder Übungsobjekte je nach Lehrgang (Betriebsspezifisch)
- Für den theoretischen Kursteil: ein (geheizter) Theorieraum (Sitzungsraum) für alle Teilnehmer und Kursleiter.
- Wenn die geforderte Infrastruktur am Kurstag nicht zur Verfügung gestellt werden kann, steht dem Kursleiter das Recht zu, den Kurs abzusagen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.
6. Preise / Abrechnung
Die Kurs- und Prüfungsgebühren und alle anderen Gebühren sind in den Kurskosten integriert. Zusätzliche Kosten verursachen folgende Punkte, die mit dem Kursgeld nicht abgedeckt werden:
- Besprechungen und Beratungen vor Ort beim Kunden (Anfahrtsspesen abhängig von der Distanz)
- Kursleiter Anfahrtsspesen bei Lehrgängen vor Ort beim Kunden (Kosten abhängig von der Distanz)
- ASA / CZV Bescheinigungen (CHF 25.00 pro Teilnehmer)
- Zusätzliche Übungsstunden mit Geräten
- Nachprüfungen die nicht am selben Tag erfolgen (CHF 85.00 pro Prüfung)
- Lehrmittel in zusätzlichen Sprachen (Deutsch, Italienisch, Französisch) (CHF 50.00 pro zusätzliches Lehrmittel)
- Rekursgebühren CHF 100.00 (einmalig)
- Verpflegung in der Mittagspause (individuell)
Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Sind die Kursgebühren vor der Prüfung noch nicht beglichen worden, werden die Kandidaten zur Prüfung zugelassen. Die Zertifikate, Ausweise und anderweitige Kursbestätigungen werden jedoch erst nach vollständiger Begleichung der Kosten abgegeben.
7. Abmeldung / Nichterscheinen
Absolventen oder deren Arbeitgeber können ihre Anmeldung bis 30 Tage vor der Prüfung schriftlich und kostenlos zurückziehen. Ein kostenloser Rücktritt (mit Ausnahme einer allfälligen Bearbeitungsgebühr) nach Ablauf dieser Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich.
Als triftige Rücktrittsgründe gelten:
- Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis
- schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der Familie
Kandidaten, die aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird in der Regel der Prüfungstermin verschoben oder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 die eingezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Erfolgt die Abmeldung später als 20 Tage vor der Prüfung, und können keine triftigen Gründe geltend gemacht werden, gilt:
- Abmeldung zwischen dem 20. bis 14. Tag vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten werden zurückerstattet oder sind zur Zahlung fällig.
- Abmeldung ab 14 Tage vor Kursbeginn: die ganze Kursgebühr muss bezahlt werden.
Bei Nichterscheinen zur Lehrveranstaltung/Prüfung ohne Nennung eines triftigen Grundes werden keine Gebühren zurückerstattet. Bei einer nochmaligen Anmeldung zu der Prüfung ist wiederum die volle Prüfungsgebühr zu entrichten. Tritt eine offensichtliche Erkrankung des Kandidaten während des Lehrganges/Prüfung ein (Meldung durch Kursleiter in seinem Rapport und nachträgliche Einreichung eines Arztzeugnisses), kann die Prüfung wiederholt werden. Dabei können Bearbeitungsgebühren belastet werden.
Verlässt ein Kandidat die Prüfung ohne triftigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
8. Prüfungen
Für Prüfungen gilt das Prüfungsreglement für Flurförderfahrzeugkurse der BUL.
9. Zertifikate (Ausweise und Ausbildungsnachweise)
Von der BUL ausgestellte Ausbildungsbestätigungen sind gemäss der Richtlinie EKAS 6518 (Stand vom 5. Juli 2017) unbefristet gültig.
Mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung hat die Kandidatin/der Kandidat den Nachweis erbracht, dass sie/er über die in den jeweiligen Ausschreibungen und Lernzielen aufgezeigten Kenntnisse verfügt.
Damit die Ausweise und Ausbildungsnachweise abgegeben werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Kurskosten wurden beglichen
- Der Teilnehmer war während der ganzen Kursdauer anwesend
- Die Prüfungen wurden absolviert und bestanden.
10. Rekursverfahren
Rekurse richten sich nach dem Prüfungsreglement für Flurförderfahrzeugkurse der BUL.
11. Versicherung
Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer, beziehungsweise des Arbeitgebers.
12. Datenschutz
Die persönlichen Angaben und Aufnahmen (Fotos) der Kursteilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Fahrgemeinschaften
Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften können Teilnehmerlisten den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmeradressen dürfen ausschliesslich zu diesem Zweck verwendet werden.
13. Urheberrecht
Die Vervielfältigung der Kursunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Zur Beurteilung allfälliger Streitigkeiten gilt Schöftland als Sitz des Anbieters (Stiftung Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft).
Schöftland, 15. Mai 2019 (Stand 1. Februar 2024)
Gender-Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.