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Persönliche Schutzausrüstung

Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden, wird als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet. Austauschbare Bestandteile und Verbindungssysteme können dabei ebenfalls ein Bestandteil der PSA sein.

Risikokategorie:
Schutzausrüstungen werden risikobasiert in Kategorien eingeteilt und haben je nach dem mehr oder weniger Anforderungen bezüglich Sicherheit und Dokumentation zu erfüllen:  

  • Kategorie 1 - Geringfügige Risiken (Beispielsweise oberflächliche mechanische Verletzungen, Kontakt mit schwach aggressivem Reinigungsmittel, etc.)
  • Kategorie 2 - Risiken, die nicht unter Kategorie 1 und 3 fallen
  • Kategorie 3 -  Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können (Beispielsweise Atmosphären mit Sauerstoffmangel, Stürze aus der Höhe, Schnittverletzung durch handgeführte Kettensäge, schädlicher Lärm, etc.)

Die vollständige Aufzählung ist in der neuen PSA-Verordnung unter diesem Link zu finden.

Wie kann ich sicher sein, dass meine PSA alle gesetzlichen Grundlagen erfüllt und mich damit sicher schützt?

Seit dem 21. April 2019 dürfen nur noch PSA, welche die Anforderungen der schweizerischen PSA-Verordnung bzw. der EU-PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen, in Verkehr gebracht, d.h. erstmals auf dem Schweizer Markt bereitgestellt werden.

Beim Kauf von PSA ist es wichtig, dass Sie darauf achten, eine Bedienungsanleitung sowie eine Konformitätserklärung zu erhalten. Kaufen Sie PSA nur bei einem Fachhändler.

Der BUL-Markt in Schöftland oder Moudon bietet ein breites Sortiment an Schutzausrüstungen für alle anfallenden Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft an.

Link zum Onlineshop