Fachthemen Strassenverkehr
Gesetzliche Grundlagen
Es gibt in der Schweiz kaum einen Landwirtschaftsbetrieb, der mit seinen Fahrzeugen nicht auf öffentlichen Strassen fahren muss.
Markieren, schützen, beleuchten
Als gefährlich beurteilt werden vorstehende Spitzen, Schneiden und scharfe Kanten in einer Höhe bis 2 Meter ab Boden und sind abzudecken.
Ladungssicherung
Fahrzeuge und Anhänger dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.
Landwirtschaftliche Transporte
Die am meisten verwendeten Transportanhänger sind Brückenwagen, Kipper, Ladewagen, Druckfass, Miststreuer und Viehwagen.