06.07.2021
Auslaufende Übergangsfrist für die Ausbildung bei Forstarbeiten 06.07.2021
Ein grosser Teil der privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind
in der Landwirtschaft tätig. Der Wald kann folglich auch für viele landwirtschaftliche Betriebe ein
wichtiger Betriebszweig sein. Die Waldarbeit ist aber eine ausgesprochen gefährliche Tätigkeit.
Besonders Holzerntearbeiten bergen viele Gefahren, der Umstand wird durch den steigenden
Totholzanteil in unseren Wäldern zusätzlich verstärkt. Werden Waldarbeiten mit Lernenden und
Angestellten oder im Auftrag für Dritte erledigt, gilt es insbesondere auch die
Ausbildungsanforderungen des Waldgesetzes Art. 21a und der Richtlinie EKAS 2134 «Forstarbeiten»
zu erfüllen.